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HotSound und die Umwelt

Hinweise zur Batterieentsorgung
    
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, dich auf folgendes hinzuweisen:
Du bist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Du kannst Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 


 

Verpackungsverordnung

Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung beteiligen wir uns über die Noventiz GmbH an dem dualen System 'Noventiz Dual GmbH'. Somit ist es nicht mehr notwendig, die von uns in den Verkehr gebrachten Verpackungen an uns zurück zu senden. Du kannst diese Verpackungen über das duale System, z.B. über öffentliche Rücknahmestellen wie Altpapier- und Altglascontainer, den "Gelben Sack" oder die "Gelbe/Blaue Tonne", entsorgen.

Für alle Kunden im Laden haben wir eine Rückgabestelle am Lager eingerichtet, bei der du deine nicht benötigten Verpackungen direkt dalassen kannst. Du brauchst für die Entsorgung der Verpackung deines neuen Line Arrays also keinen Container mehr bestellen ;-) 

Durch die oben genannte Beteiligung unserer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen könnten wir im Jahr 2021 rechnerisch 896,32 Kilogramm CO2-Äquivalent einsparen. Grundlage für die seitens Noventiz berechnet Einsparung von CO2-Äquivalenten sind die vom bifa-Umweltinstitut im Rahmen des Noventiz GmbH beauftragten Projektes "Ermittlung von CO2-Einsparungen aus der Verpackungsentsorgung" ermittelten Basiswerte.

Unsere Klima- und Entsorgungszertifikate sowie die Entsorgungsbestätigungen kannst du hier einsehen:

2019

 

2020

 

2021

 


 

Altgeräteentsorgung

Wurde ein Getränk über dein Mischpult ausgekippt oder ist dein Lautsprecher durchgebrannt? Dann wird es Zeit für neues Equipment – aber auch dem Altgerät muss noch etwas Beachtung geschenkt werden in Bezug auf die fachgerechte Entsorgung.

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden! Aus diesem Grund sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf einem schwarzen Balken versehen.

Sollte ein Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, ist jeder Endverbraucher verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde / seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

 

Welche Geräte nehmen wir von euch kostenlos zurück?

Zum einen könnt ihr Geräte, die dem bei uns gekauftem Neugerät in Art und Funktion ähnlich sind abgeben. Als Beispiel: Du kaufst eine neue Endstufe und kannst deine alte Endstufe bei uns abgeben.

Zum anderen können auch jederzeit und unabhängig vom Neukauf sehr kleine Geräte mit unter 25cm Kantenlänge (z.B. alte Smartphones) zurückgegeben werden.

Dein Vorteil: Du bist das alte Zeug los und tust etwas für die Umwelt, indem wir es fachgerecht für dich entsorgen.

 

Welche Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten gibt es?

  • Rückgabe vor Ort

Elektro- und Elektronik-Altgeräte können im Lager zurückgegeben werden. Bitte halte deinen Kaufbeleg über das Neugerät bereit (wenn es sich nicht um ein sehr kleines Gerät mit unter 25cm Kantenlänge handelt).

  • Rückgabe per Rücksendung

Solltest du den Weg zu uns nicht auf dich nehmen wollen, kannst du bei Kauf eines Neugerätes ein Altgerät ähnlicher Art und Funktion an uns zurücksenden. Dies kannst du sowohl während des Bestellprozesses als auch über den Support beantragen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Elektro-Altgeräte auch bei jeder anderen Sammelstelle abzugeben. Eine Liste der Rücknahme- und Sammelstellen findest du hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Zudem sind die von HotSound vertriebenen Elektro- und Elektronikgeräte bei der "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" (www.stiftung-ear.de) registriert und können daher bei allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) unentgeltlich zurückgegeben werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen findest du auch unter https://e-schrott-entsorgen.org

 


 

Wir informieren dich hiermit gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG" über wichtige Hinweise zur Altgeräte-Rückgabe:

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte (Online)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus sowie Lampen

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe erfahren Sie unter: www.take-e-back.de

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

 

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

6. Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender

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